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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Beauftragung
eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur
kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung
des Umzuges heranziehen.
Zusätzliche
Leistungen
Der Möbelspediteur
führt unter Wahrung des Interesses des Absenders Verpflichtungen
durch mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen
Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts
aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsschluß
nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches
gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß
erweitert wird.
Trinkgelder
Trinkgelder
sind freiwillige Zahlungen, die mit der Rechnung des Möbelspediteurs
nicht verrechenbar sind.
Erstattung
der Umzugskosten
Soweit der
Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber
einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er
diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung
abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen
auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur
auszuzahlen.
Sicherung
besonders transportempfindlicher Güter
Der Absender
ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen
Geräten, wie z.B. Plattenspieler, Waschmaschinen, EDV-Anlagen,
Fernseh, Radio- und HiFi-Geräten fachgerecht für
den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung
der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur
nicht verpflichtet.
Handwerkervermittlung
Bei Leistungen
zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur
nur für sorgfältige Auswahl.
Elektro-
und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter
des Möbelspediteurs sind nicht zur Vornahme von Elektro-,
Gas-, Dübel und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
Besteht der Auftraggeber hierauf, so gehen Schäden jedweder
Art zu seinen Lasten.
Aufrechnung
Gegen Ansprüche
des Möbelspedituers ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen zulässig, die unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
Mißverständnisse
Die Gefahr
des Mißverständnisses anderer als schriftlicher
Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des
Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte
Leute des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
Nachprüfung
durch den Absender
Bei Abholung
des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet, nachzuprüfen,
dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich
mitgenommen oder stehengelassen wird.
Fälligkeit
des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag
ist bei Inlandstransporten vor Beginn der Entladung, bei Auslandstransporten
vor Beginn der Verladung in bar oder in Form gleichwertiger
Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer
Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.
Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach,
ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten
oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders
einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.
Lagervertrag
Im Falle der
Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen
Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des
Absenders vorgelegt.
Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten
mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über
Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem
Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in
dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niderlassung
des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig.
Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten
gilt die ausschliessliche Zuständigkeit nur für
den Fall, daß der Absender nach Vertragsschluß
seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das
Ausland verlegt hat oder sein wohnsitz oder persönlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt für Klageerhebung nicht bekannt
ist.
Vereinbarung
deutschen Rechts
Deutsches
Recht gilt als vereinbart.
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